REGELWERK

Das Regelwerk ist von jedem Teilnehmer vor dem Lauf zu lesen und zu akzeptieren um den Spaß beim Lauf und einen fairen Wettkampf gewährleisten zu können.


§ 1 Teilnahmebedingungen

Alle Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Zum Überprüfen des Alters werden im Anlassfall Ausweiskontrollen durchgeführt. Um zur Teilnahme berechtigt zu sein ist im Vorhinein das Startgeld zu überweisen (siehe § 1.4).

Jeder Teilnehmer muss vor dem Start im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein und sich körperlich auch in der Lage fühlen diese Aufgabe zu bewältigen. Offensichtlich betrunkenen Personen wird die Teilnahme am Lauf nicht gewährt.

§ 1.1 Anmeldung

Die Anmeldung hat online zu erfolgen. Die Bekanntgabe des Teams hat bis 12 Tage vor dem Datum der Veranstaltung zu erfolgen. Der Eingang der Startgebühr (siehe § 1.2) muss spätestens 3 Werktage nach Verstreichen des letzten Tags der Anmeldefrist (siehe § 1.2) erfolgen. Eine spätere Anmeldung und Zahlung wird nur im Ausnahmefall akzeptiert und stellt aufgrund des deutlichen Mehraufwands eine Gefälligkeitsleistung der Jugend Limberg dar.

§ 1.2 Fristen

Anmeldefrist für die Bekanntgabe des Teams: Montag, 26.06.2023
Überweisungsfrist des Eingangs der Startgebühr: Mittwoch, 28.06.2023
Abmeldefrist: Mittwoch, 28.06.2022
Abmeldefrist für Teil-Rückerstattung der Startgebühr: Mittwoch, 06.07.2023

§ 1.3 Termine

Tag der Veranstaltung: Samstag 08.07.2023
Veranstaltungsbeginns: 13:00
Start des Bierkistenlaufs: 13:30

§ 1.4 Startgebühr

Die Startgebühr beträgt 80€ und ist auf das Konto der Jugend Limberg zu überweisen. Die hierzu notwendigen Details werden im Anmeldeprozess zur Verfügung gestellt.

In der Startgebühr inbegriffen ist die Kiste mit der der Lauf zu absolvieren ist (siehe § 2.2.3).
Ebenso inbegriffen ist genug Wasser an den Stationen sowie im Zieleinlauf, Getränke an den Stationen zum Erhalt von Bonuspunkten als auch kleine Snacks (Brot) bei den Stationen.

§ 1.5 Abmeldung

Die Abmeldung des Teams muss spätestens zur Abmeldefrist (siehe § 1.2) erfolgen damit die Startgebühr voll rückerstattet wird. Falls eine Abmeldung später erfolgt wird die Startgebühr nur zum Teil Rückerstattet, eine Aufwandsgebühr von 20€ wird einbehalten.
Die Weitergabe des Startplatzes an andere Teilnehmer ist möglich. Sollte versucht werden hieraus Gewinn zu erzielen (z.B.: durch Verlangen eines die Teilnahmekosten übersteigenden Betrags) wird der betroffene Startplatz an die Person/Gruppe übertragen die den Vorfall gemeldet hat.

§ 2 Veranstaltungsbedingungen
§ 2.1 Haftung

Jeder Teilnehmer ist für sein Handeln und den eventuell daraus entstehenden Folgen bzw. Schäden selbst verantwortlich. Sollte eine von ihm mutwillige Sachbeschädigung erfolgen, hat der Teilnehmer dafür selbst aufzukommen, andernfalls wird Anzeige erstattet.
Jeder Teilnehmer entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung.

§ 2.2 Das Team
§ 2.2.1 Ausrüstung

Handschuhe und Kistengriffwickel sind als Tragehilfe empfohlen. Die Bierflaschen müssen in der Kiste transportiert werden. Trinkhilfen, wie Strohhalme oder Gartenschläuche bis 30 cm sind zugelassen. Schnorchel mit Trichter werden nicht zugelassen. Die Verschüttungsgefahr ist damit viel zu hoch. Wasser, Fruchtsäfte, Snacks sowie Kühlutensilien (soweit nicht als Tragehilfe benutzt) sind erlaubt.

Einheitliche Teamkleidung ist gewünscht, aber nicht unbedingt erforderlich. Ob dies Lagerhaushosen, Krankenhauskittel, Straßenmeistereizeug, Adamskostüm oder Hawaiiröcke sind ist egal, der Spaß zählt.
Die beste Verkleidung wird prämiert!

§ 2.2.2 Personen pro Team

Die Teamstärke hängt von der Zusammensetzung des Teams ab und ist wie folgt festgelegt:
Herren- / Mix-Team: 3 Personen/Team
Damenteam: 4 Personen/Team

§ 2.2.3 Bier und Kiste

Bei Antritt des Laufes wird dem Team die in der Startgebühr beinhaltete Kiste mit folgendem Inhalt übergeben:
Männer- und Gemischt-Teams: 15 Flaschen Bier der bei der Anmeldung gewählten Marke und 3 Flaschen Mineralwasser
Damen-Teams: nach Wahl 16 Flaschen Bier der gewählten Marke oder 8 Flaschen Bier der gewählten Marke + 8 Flaschen Gösser Naturradler und 4 Flaschen Mineralwasser

§ 2.2.4 Mitstreiter

Beim Lauf selbst dürfen nur die angemeldeten Teammitglieder teilnehmen. Nicht-Athleten ist der Aufenthalt auf der Strecke untersagt.

§ 2.3 Die Strecke

Die Strecke verläuft durch einen aktiven Steinbruch. Dementsprechende Vorsicht ist zu jederzeit geboten. Auf der Strecke eventuell vorhandene Gerätschaften sind Eigentum des Steinbruchbetreibers, der Firma Hengl, denen fern zu bleiben ist.
Den Anweisungen von Streckenposten, Stationspersonal sowie Mitgliedern der Brandwache, gestellt durch die freiwillige Feuerwehr Limberg, sind Folge zu Leisten, zuwiderhandeln kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

§ 2.4 Start

Alle Teilnehmer müssen zur Anmeldung mindestens 60 Minuten vor dem Start erscheinen. Das Team MUSS vorangemeldet, dass Startgeld überwiesen und eine Bestätigung durch die Veranstalter erfolgt sein. Die Anmeldung am Gelände erfolgt durch Abholung der Teilnahmezusammenfassung bei der Anmeldung. Diese beinhaltet Teamname, Startnummer, Startzeit und eine kurze Stationsbeschreibung.

§ 2.5 Wertung

Der Wettkampf gilt vom Start bis zum Ziel. Die Strecke ist als ganzes zu absolvieren. Um dies sicherzustellen sind Streckenposten auf die Strecke verteilt. Im Ziel müssen alle Flaschen, alle Bierkapseln, jedes Teammitglied und die Kiste (bei Verlust keine Wertung) vorhanden sein. Sollte dies nicht der Fall sein erfolgen Zeitstrafen, die zu der Laufzeit hinzugerechnet werden. Der Strafenkatalog wird auf Nachfrage vom Veranstalter bekannt gegeben.

An den Stationen können Zeitabschlagminuten erarbeitet werden. Wie diese Aufgaben aussehen, wird in der Teilnahmezusammenfassung bekannt gegeben. Diese können, müssen aber nicht in Anspruch genommen werden. Ausnahme stellt die letzte Station dar, diese ist eine Pflichtstation.

Kiste und Flaschen sowie Bierkapseln müssen beim Zieleinlauf unbeschädigt retourniert werden. Für den Transport der Kiste sind keine Tragehilfen außer Arbeitshandschuhe oder Griffwickel erlaubt. Außerdem muss die Kiste getragen werden und darf weder gezogen, gerollt, geworfen oder auf sonstige unnatürliche Weise transportiert werden. Gurte, Karren, Mopeds, Scheibtruhen, Baumstämme und sonstige Erleichterungen sind ausdrücklich verboten und können bei Verstoß bis zur Disqualifikation führen.

§ 2.6 Teamausschluss

Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor ein Team auszuschließen. Grundlage für diese Entscheidung wird die Sicherheit der Teilnehmer sein, der Fairnessgrundsatz und jedwedes gesetzeswidriges Verhalten.
Vorsätzliches Verschütten oder „Bierhusten“ wird generell mit Laufdisqualifikation geahndet.

§ 3 Verhaltensgrundsätze
§ 3.1 Abbruch

Jeder Teilnehmer, der während der Veranstaltung seine Grenze erkennt und das Biertrinken abbricht ist löblich zu erwähnen. Es zeigt von Reife und korrekter Selbsteinschätzung, er gilt nicht als Verlierer.

§ 3.2 Ehrenkodex

Die Veranstaltung dient vorrangig der Selbst- und Fremdbelustigung, das Bier und der Weg sind das Ziel. Absichtliches Entleeren der Mägen auf Grund übergroßen Siegeswillen wird nicht gern gesehen! Das ist Ehrensache!

§ 3.2 Notdurft

Natürlich wird dieser Wettkampf nicht ohne Wasserlassen zu bewältigen sein. Sollte allerdings jemand seine Notdurft dort verrichten wo es der Hausverstand verbietet, erfolgt Disqualifikation.

§ 4 Regelwerk mit Vorbehalt

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Regeln jederzeit zu ändern.
Letzte Änderung des Regelwerkes am 07.05.2023.